Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren nachstehenden
Bedingungen; diese werden durch Auftragserteilung oder Abnahme
der Ware anerkannt und gelten auch für zukünftige
Geschäftsverbindungen, selbst wenn dies im Einzelfall nicht
erwähnt wird. Abweichende Bedingungen des Käufers sind auch
dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, für uns
unverbindlich, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich schriftlich
anerkennen.. Abweichende, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

2. Angebot und Preis

2.1 Unser Angebot ist stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich
Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager
Murnau.

2.3 Angebote dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt
oder an Drittpersonen sowie Wettbewerber weitergegeben werden.

 

3. Lieferung und Leistung
3.1 Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten.

3.2 Sollte uns aus einem von uns zu vertretenden Grunde die
Lieferung unmöglich sein oder Leistungsverzug eintreten, so kann
der Käufer bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadensersatz
nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen.

3.3 Bei Leistungsverzug, der nicht direkt durch uns (oder unsere
Erfüllungsgehilfen / gesetzlichen Vertreter), oder durch höhere
Gewalt entstanden ist, leisten wir keinen Schadensersatz.

 

4. Versand und Gefahrenübergang

4.1 Die Versendung von Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Käufers.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den
Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder Zwecks Versendung die
Räumlichkeiten des Verkäufers verlassen hat.

4.3 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung
oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu
vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der
Versandbereitschaft bei dem Käufer auf diesen über.

4.4 Versandart und Versandweg sind uns freigestellt.

4.5Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im
Namen und auf Rechnung des Käufers zu versichern.

4.6 Soweit wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem
Transport geltend machen, geschieht dies nur auf Rechnung und
Kosten des Käufers.

4.7 Erfolgt der Transport von Mietgeräten / Anlagen durch uns, so
ist dieser durch uns versichert.

 

5. Vermietung

5.1 Der Mieter trägt grundsätzlich die Verantwortung für Geräte und
Anlagen.

5.2 Bei Abhandenkommen oder Beschädigung / Zerstörung (auch
bei Überlastung) trägt der Mieter die Kosten für
Wiederbeschaffung / Reparatur.

5.3 Werden Geräte / Anlagen nicht fristgemäß zurückgeliefert, so
werden Mietkosten fällig, die nach unserer Mietpreisliste berechnet
werden. Rabatte / Sonderkonditionen werden in diesem Fall nicht
berücksichtigt. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen wegen zu später Rücklieferung bleibt
uns vorbehalten.

5.4 Ist bei Beschallung / Beleuchtung von uns beauftragtes
Personal vor Ort, so sind die Geräte / Anlagen über uns versichert.

5.5 Wir sind berechtigt, die von dem Mieter bestellten Geräte – auch
dann, wenn sie durch uns bestätigt wurden – durch andere zu
ersetzen, wenn diese gleichwertig und zweckentsprechend sind.

5.6 Für die Sicherheit am Veranstaltungsort, durch entsprechendes
Sicherheits- und Ordnerpersonal, ist der Veranstalter / Auftraggeber
verantwortlich. Bei mangelnden Sicherheitsvorkehrungen sind wir
berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen oder Mietgeräte
zurückzufordern. Der vereinbarte Mietpreis ist in voller Höhe zu
entrichten.

5.7 Für Schäden (einschließlich durch Vandalismus) die in Folge
mangelnder Sicherheitsvorkehrungen entstanden sind, kommt der
Veranstalter / Auftraggeber auf.

5.8 Für fachgerechte und ausreichende Stromanschlüsse hat der
Veranstalter / Auftraggeber Sorge zu tragen. Kann eine Beschallung
/ Beleuchtung durch uns wegen unzureichender Stromversorgung
nicht durchgeführt werden, ist der vereinbarte Mietpreis in voller
Höhe zu entrichten.

5.9 Bei nicht stattfinden der Veranstaltung wegen Wind oder Wetter
Bedingungen sind die gesamten Material Miet- und Personalkosten
zu 100% zahlbar.

 

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Ist die Ware mangelhaft oder fehlt ihr eine zugesicherte
Eigenschaft oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist
schadhaft, so sind wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss
weiterer Gewährleistungsansprüche, zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung berechtigt.

6.2 Diese Gewährleistung gilt nicht für gebrauchte Geräte, die unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

6.3 Die Feststellung solcher Mängel muss uns bei erkennbaren
Mängeln binnen 10 Tagen nach Entgegennahme – andernfalls gilt
die Ware als genehmigt -, bei nicht erkennbaren Mängeln
unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

6.4 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der
Käufer zur Wandlung oder Minderung nach seiner Wahl berechtigt.
Ist ein anerkannter Mangel nur unwesentlich oder die
Ersatzlieferung oder Nachbesserung mit unverhältnismäßig hohen
Kosten verbunden, so sind wir berechtigt, den Käufer unter
Ausschluss aller sonstigen Rechte durch eine der Wertminderung
entsprechenden Geldentschädigung abzufinden.

6.5 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir
im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware; für
Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.

6.3 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf
Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

6.4 Wir übernehmen keine Haftung für technische Störungen oder
den Ausfall von Personal bei Krankheit, Unfall oder ähnlichem,
wenn die Geräte lediglich vermietet sind, oder wenn wir in fremdem
Auftrag Produktionen durchführen. Wir werden uns bemühen,
schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das gesetzliche
Minderungsrecht des Mieters bleibt unberührt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur
völligen Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen
im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der
Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die volle
Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere die Gefahr des
Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung. Eine Weiterveräußerung ist auf jeden Fall
ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware
pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns von Pfändung,
Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu
unterrichten. Sollte trotz des Eigentumsvorbehaltes Ware
weiterveräußert werden, tritt der Käufer die insoweit gegen den
Erwerber erlangte Forderung an uns ab. Soweit der Wert d e r
abgetretenen Forderung den Wert unserer, gegenüber dem Käufer
bestehenden Kaufpreisforderung, sowie aller unserer Forderungen,
die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stehen, übersteigt,
sind wir verpflichtet, den übersteigenden Wert dem Käufer
gutzuschreiben. Ein Eigentumserwerb nach §950 BGB soll
ausgeschlossen sein. Sollten gleichwohl die von uns unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nach §950 BGB untergehen,
verarbeitet der Käufer die Ware für uns. der Käufer räumt uns die
Stellung des Herstellers ein, so das wir Eigentümer der neuen
Sache (im Sinne des §950 BGB) werden. Der Käufer ist verpflichtet,
die neue S a c h e pfleglich zu behandeln, instand zu halten und
uns von Pfändungen, Beschädigungen oder Abhandenkommen
unverzüglich zu unterrichten. Die Geltendmachung v o n
Schadensersatzansprüchen wegen der Zuwiderhandlung des
Käufers (im Sinne des §950 BGB) bleibt im Übrigen vorbehalten.
Der Käufer erlangt Eigentum an der n e u hergestellten Sache,
wenn der (für von uns gelieferten Waren) zu zahlende Kaufpreis
sowie alle Forderungen die im Zusammenhang mit der Forderung
stehen, g e t i l g t sind. Solange die gelieferte Ware nicht
vollständig bezahlt ist, haben wir Zugangsrecht zu den von uns
gelieferten / installierten Geräten und neu hergestellten Sachen.
7.2 Bei Studioproduktionen verbleiben sämtliche mit der jeweiligen
Produktion in Zusammenhang stehenden Tonträger bis zur
vollständigen Begleichung unserer Forderung unser Eigentum

 

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort
nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar.

8.2 Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe des banküblichen
Zinssatzes für Kontokorrentkredite, mindestens aber 3% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu zahlen. Die
Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens
behalten wir uns vor.

8.3 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder
Zahlungsunfähigkeit des Käufers die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware ohne gerichtliche Auseinandersetzung auf Kosten
des Käufers abzuholen bzw. auszubauen. Entstehende Kosten,
sowie eventuelle Wertminderung, sind dem Verkäufer zu ersetzen.

8.4 Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb
von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.

 

9. AllgemeineInformationen

9.1Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen

9.2Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Uffing am Staffelsee.

9.3 Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der
Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung, wird diese durch
eine andere Bestimmung ersetzt, die den ursprünglich gewollten
wirtschaftlichen Zweck sichert.

 

10. Vertragsrücktritt

Tritt der Kunde von einem Mietvertrag vor Beginn der vereinbarten
Zeit zurück, so wird folgende pauschalisierte Durchschnitts
Mietgebühr fällig: Bis zwei Wochen vor Mietbeginn: 50%, Bis eine
Woche vor Mietbeginn: 75%, Unter eine Woche vor Mietbeginn:
100%